Beim Kabelfernsehen ändert sich für WOBAU-Haushalte nichts
Ausgabe Frühjahr 2024
Fernsehen und Presse berichten bereits seit geraumer Zeit über die am 1. Juli 2024 in Kraft tretende gesetzliche Änderung beim Kabelfernsehen. Die Medienberichterstattung hat möglicherweise bei einigen Unsicherheiten erzeugt. Um eventuelle Missverständnisse zu vermeiden, soll an dieser Stelle klargestellt werden, dass diese gesetzliche Änderung für die WOBAU-Haushalte nicht zutrifft.
Der monatliche Preis für das Kabelfernsehen wird im gesamten WOBAU-Bestand nicht als Bestandteil der Mietnebenkosten abgerechnet. Schon immer ist für unsere Mieterinnen und Mieter ein direkter TV-Vertrag (MDCC-Breitbandkabelanschluss) mit MDCC notwendig, wenn die Versorgung mit Kabelfernsehen gewünscht wird. Daran ändert sich auch nach dem 1. Juli 2024 nichts. Wer heute bereits einen TV-Vertrag mit MDCC besitzt, muss nichts unternehmen. Die geschlossenen Verträge sowie die vereinbarten Zahlungsweisen bleiben unverändert bestehen und es ist kein neuer Vertrag erforderlich.