Rücksicht auf die Nachbarn nehmen
Mit der Teillegalisierung von Cannabis ändert sich nicht nur die rechtliche Lage, sondern auch das alltägliche Zusammenleben in Mehrfamilienhäusern. Viele Menschen stehen dem Konsum von Cannabis offen gegenüber, andere wiederum sind skeptisch oder gar besorgt. „Rücksichtnahme ist ein entscheidender Faktor, um ein friedliches Miteinander zu gewährleisten“, sagt Monique Wagner vom Zentralen Sozialmanagement der WOBAU.
Sie ergänzt: „Ein respektvoller Umgang mit den Nachbarn, die Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen und die Rücksichtnahme auf individuelle Bedürfnisse sind entscheidend, um Konflikte zu vermeiden und das neue Recht verantwortungsvoll auszuüben.“
Eine der größten Herausforderungen in Mehrfamilienhäusern ist die Geruchsbelästigung. Cannabisrauch kann intensiv sein und schnell in benachbarte Wohnungen ziehen. Um Konflikte zu vermeiden, sollte der Konsum in Innenräumen möglichst so gestaltet werden, dass andere Parteien nicht gestört werden.
„Auch das Gespräch mit den Nachbarn kann helfen, Missverständnisse und Spannungen zu vermeiden“, rät Monique Wagner. Ein offener, respektvoller Austausch könne verhindern, dass kleinere Unannehmlichkeiten zu größeren Streitfällen werden. „Die Bedürfnisse und Bedenken der anderen Mieter sollten ernst genommen werden. So können Kompromisse gefunden werden, etwa der Konsum zu bestimmten Zeiten oder das Einrichten eines speziellen Bereichs innerhalb der Wohnung“, so Monique Wagner weiter. Man sollte sich auf jeden Fall der Tatsache bewusst sein, dass nicht jeder Nachbar Cannabis positiv gegenübersteht.
Womöglich könne es auch sinnvoll sein, spezielle Luftfilter zu verwenden oder sich für Konsummethoden zu entscheiden, die weniger oder keinen Rauch verursachen.
Die Regelungen in Bezug auf Lärmbelästigung seien ebenfalls zu beachten. Das Rauchen von Cannabis ist oft mit einer entspannten Atmosphäre verbunden, die manchmal durch laute Musik oder Gespräche ergänzt wird. „Hier gilt, wie bei jeder anderen Freizeitbeschäftigung auch, dass auf die Ruhezeiten Rücksicht genommen wird“, betont Monique Wagner.
Hintergrund
Konsummenge: Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum ist mit der gesetzlichen Neuregelung nun legal. Diese Menge darf in der Öffentlichkeit nicht überschritten werden.
Öffentlicher Konsum: In der Öffentlichkeit gibt es klare Einschränkungen. Der Konsum von Cannabis ist in bestimmten Bereichen, wie in der Nähe von Schulen, Kitas und auf Spielplätzen, verboten.
Speziell für Wohnungsmieter in Mehrfamilienhäusern bringt die Legalisierung von Cannabis Herausforderungen mit sich. Auch wenn der Konsum nun erlaubt ist, spielt Rücksichtnahme auf Nachbarn eine zentrale Rolle, um Spannungen zu vermeiden. Besonders der Geruch von Cannabis kann als störend empfunden werden, wenn er sich im Haus vebreitet.