So wird Nachbarschaftshilfe jetzt finanziell gefördert

Freiwillige Nachbarschaftshilfe für pflegebedürftige Menschen in Sachsen-Anhalt kann künftig mit 125 Euro monatlich vergütet werden. Die Gesellschaft für Prävention im Alter (PiA e.V.) bringt Hilfesuchende und Freiwillige zusammen und berät bei der Beantragung des Geldes

Wer Nachbarschaftshilfe in Anspruch nimmt, kann dem Helfenden über die Pflegekasse monatlich einen Betrag als Unterstützung zukommen lassen.

Arno Müller, 78 Jahre alt, lebt alleine in seiner Wohnung in Magdeburg. Aufgrund seines fortgeschrittenen Alters und gesundheitlicher Einschränkungen ist er auf Hilfe im Alltag angewiesen. Er hat Schwierigkeiten, alleine einzukaufen und die schweren Einkäufe in sein Haus zu tragen. Seine Kinder wohnen weiter entfernt und können nicht immer persönlich vor Ort sein.

Eines Tages erfährt Müller von dem Nachbarschaftshilfeprogramm in Sachsen-Anhalt und beschließt, sich Unterstützung zu suchen. Bernd Schneider wohnt in seiner Nähe und bietet gerne seine Hilfe an. Sie treffen sich zu einem ersten Kennenlernen und besprechen die genauen Bedürfnisse und Erwartungen. Ab diesem Zeitpunkt geht Bernd Schneider einmal pro Woche für Arno Müller einkaufen. Sie erstellen gemeinsam eine Einkaufsliste, auf der die gewünschten Lebensmittel und Produkte vermerkt sind. Schneider kauft die Artikel ein und bringt sie anschließend zu Herrn Müller nach Hause.

Ehrenamtliches Engagement wird gefördert

Dabei unterstützt er ihn auch beim Einräumen der Lebensmittel und sorgt dafür, dass alles an seinem Platz ist. Es entwickelt sich zwischen beiden eine freundschaftliche Beziehung. Sie verbringen regelmäßig Zeit miteinander, tauschen Geschichten aus und leisten sich gegenseitig Gesellschaft. Arno Müller fühlt sich nicht mehr so einsam und hat das beruhigende Gefühl, dass jemand in seiner Nähe ist, der ihm hilft und für ihn da ist.

So soll sie im Idealfall funktionieren, die Nachbarschaftshilfe für Pflegebedürftige. Das Land Sachsen-Anhalts möchte das private ehrenamtliche Engagement fördern. Ob es darum geht, pflegebedürftigen Nachbarn beim Einkaufen zu helfen, im Haushalt mit anzupacken oder sie bei Arztbesuchen oder Einkaufsfahrten zu begleiten. Andere wiederum wünschen sich Unterstützung bei Spaziergängen oder suchen jemanden, der ihnen etwas vorliest. Über allem steht das Ziel, dass Pflegebedürftige so lange wie möglich selbstbestimmt zu Hause leben können, in ihrer vertrauten sozialen Umgebung.

Für die Helfenden gibt es eine „Motivationsspritze“: In Sachsen-Anhalt können sie künftig mit einer monatlichen Vergütung von 125 Euro rechnen. Die Landesregierung hat kürzlich dafür die Pflege-Betreuungs-Verordnung entsprechend angepasst. Voraussetzung: Die betreute Person muss als pflegebedürftig anerkannt sein und einen Pflegegrad haben. Die finanzielle Abwicklung erfolgt über die Pflegekasse von Arno Müller. Er reicht monatlich die Nachweise über die erbrachte Nachbarschaftshilfe bei seiner Pflegekasse ein und erhält den vereinbarten Entlastungsbeitrag von 125 Euro, der dann an Bernd Schneider als Anerkennung für seine Unterstützung weitergeleitet wird.

PiA e.V. berät gern zu allen Fragen

Die Anerkennung von Nachbarschaftshelferinnen und -helfern erfolgt im Rahmen eines Modellprojekts. Die Gesellschaft für Prävention im Alter e.V. (PIA), ein Institut an der Hochschule Magdeburg-Stendal, wurde vom Land mit der Umsetzung des Projekts beauftragt.

Interessierte, die in der Nachbarschaftshilfe tätig werden möchten, können sich telefonisch unter 0391 88 64 615 oder per E-Mail an info@nh-sachsen-anhalt.de an PiA e.V. wenden. Das Team berät gerne zu allen Fragen rund um den Entlastungsbetrag. Weitere Informationen unter: www.nachbarschaftshilfe-sachsen-anhalt.de.

So erhalten Sie das Geld

1. Pflegebedürftigkeit: Der Antragsteller muss als pflegebedürftig anerkannt sein und einen Pflegegrad haben. Die Pflegebedürftigkeit wird in der Regel durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einen vergleichbaren Gutachter festgestellt.

2. Registrierung: Die Nachbarschafts­helfenden müssen sich über PiA e.V. bei der Pflegekasse registrieren lassen.

3. Nachweis der Leistung: Der Pflegebedürftige muss nachweisen, dass tatsächlich Nachbarschaftshilfe geleistet wird.

4. Abrechnung: Nachdem der Antrag genehmigt wurde und die Nachweise erbracht sind, kann der Pflegebedürftige die monatliche Abrechnung des Entlastungsbeitrags vornehmen. Dazu müssen die erbrachten Leistungen dokumentiert und gegenüber der Pflegekasse eingereicht werden.