Rechtzeitig für den Ernstfall vorsorgen

Warum es sinnvoll ist, eine Vorsorgevollmacht aufzusetzen, was man dabei beachten muss und wo es Beratung gibt

Vorsorgevollmacht erlaubt es, bereits im Voraus festzulegen, wer für einen handeln soll, falls man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist.

Anna Müller, eine 60-jährige Lehrerin, hat in den letzten Jahren vermehrt über die Zukunft nachgedacht. Sie ist eine eigenständige Frau, die in ihrem Leben immer großen Wert darauf gelegt hat, gut informiert zu sein und eigene Entscheidungen zu treffen. Doch mit dem Älterwerden und den zunehmenden Gedanken an mögliche gesundheitliche Herausforderungen, die vor ihr liegen könnten, wird ihr bewusst, dass sie vor-sorgen möchte. Anna Müller entscheidet sich, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen, um sicherzustellen, dass ihre Angelegenheiten in ihrem Sinne geregelt werden, sollte sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein, Entscheidungen zu treffen. Sie wählt ihre Tochter Lisa als Bevollmächtigte aus, da sie ihr voll und ganz vertraut und weiß, dass Lisa ihre Wünsche und Vorstellungen respektieren wird.

Was verbirgt sich hinter einer Vorsorgevollmacht?

Das Beispiel ist fiktiv, doch so wie Anna Müller geht es vielen Menschen. In unserer heutigen Zeit, in der das Leben unvorher- sehbare Wendungen nehmen kann, gewinnt die Vorsorgevollmacht daher immer mehr an Bedeutung. Doch was genau verbirgt sich dahinter? Die Vorsorgevollmacht erlaubt es einer Person, bereits im Voraus festzulegen, wer in ihrem Namen handeln soll, falls sie selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. So informiert das Bundesministerium der Justiz. Weiter heißt es dort: Es können eine oder mehrere Vertrauenspersonen bevollmächtigt werden, sei es ein Familienangehöriger oder ein enger Freund.

Die Grundidee dabei: Die persönlichen Wünsche und Vorstellungen des Vollmacht- gebers sollen gewahrt bleiben. Nicht umsonst warnt die Verbraucherzentrale: „Wer hier nicht vorsorgt, riskiert, dass stattdessen eine fremde Betreuungsperson vom Gericht bestellt wird.“ Der Vollmachtgeber kann aber nicht nur Personen seines Vertrauens benennen, sondern auch spezifische Anweisungen hinterlassen, wie bestimmte Angelegenheiten geregelt werden sollen.

„Dennoch sollte vor der Erteilung einer solchen Vollmacht sorgfältig abgewogen werden“, rät das Justizministerium: „Die bevollmächtigte Person erhält je nach Umfang der Vollmacht unter Umständen weit- reichende Befugnisse.“ Hierbei sei unbedingtes Vertrauen in die ausgewählte Person von großer Bedeutung, denn die Vollmacht tritt in Kraft, sobald der Vollmachtgeber nicht mehr in der Lage ist, die Handlungen der Bevollmächtigten zu überwachen.

Wie muss die Vollmacht formuliert werden? Hierzu weist das Justizministerium in seinem Ratgeber darauf hin, dass eine allgemeine Formulierung wie „zur Vertretung in allen Angelegenheiten“ nicht alle möglichen Szenarien abdecken würde: „In speziellen Fällen, wie lebensbedrohlichen medizinischen Entscheidungen oder frei- heitsentziehenden Maßnahmen, sind explizite Anweisungen nötig, um sicherzustellen, dass die Bevollmächtigten im Sinne des Vollmachtgebers handeln.“ Es wird empfoh- len, die Vollmacht genau zu spezifizieren, um Missverständnisse zu vermeiden.

Die Form der Vollmacht ist hingegen flexibel – sie kann handschriftlich, am Computer verfasst oder sogar mithilfe von Vordruck- mustern erstellt werden. Die eigenhändige Namensunterschrift des Vollmachtgebers ist dabei essenziell. Es sollten auch immer Ort und Datum angegeben werden. Eine notarielle Beurkundung ist grundsätzlich nicht erforderlich, kann in bestimmten Fällen aber sinnvoll sein.

Wo gibt es Beratungsmöglichkeiten?

Gut zu wissen: Die Betreuungsbehörde im Magdeburger Sozial- und Wohnungsamt, Wilhelm-Höpfner-Ring 4, bietet Aufklärung und Beratung zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen und nach vorheriger Terminvereinbarung auch die öffentliche Beglaubigung an, Hotline: 0391 5403670. Auch gut zu wissen: Zum Thema Pa- tientenverfügung und Vorsorgevollmacht gibt es auch Kurse an der Magdeburger Volkshochschule. Nächster Termin ist am 8. November, 17 bis 19.15 Uhr, Infos zu freien Plätzem unter Tel. 0391 535477-0 oder direkt in der Volkshochschule, Leibnizstraße 23 (www.vhs.magdeburg.de).