Das müssen Sie zur Abrechnung der Nebenkosten für 2022 wissen

Dieser Tage erhalten die Mieterinnen und Mieter der WOBAU die Nebenkostenabrechnung für das vergangene Jahr. „hallo nachbar“ erklärt, wie sich die Kosten entwickelt haben, was Sie beachten sollten und wo Sie Ihre Fragen stellen können

Im September erhalten alle Mieterinnen und MIeter der WOBAU ihre Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022.

Erst die Corona-Pandemie, anschließend der Krieg in der Ukraine und in dessen Folge die Energiekrise – die Lage ist seit Jahren angespannt. Damit einher gehen rasant steigende Kosten für Wärme und Strom, deren Entwicklungen nur schwer einzuschätzen sind. Die Situation gipfelt in einer immer noch sehr hohen Inflation, die unser aller Leben teurer macht. Ihre WOBAU kennt diese Sorgen. „Auch im Bereich der Betriebskosten waren und sind aus den genannten Gründen deutliche Preissteigerungen zu beobachten“ sagt Anja Mulkau, Abteilungsleiterin Betriebswirtschaft und Finanzen.

Maßnahmen zeigen Effekt

Auch die Bundesregierung hat das Problem erkannt und mit einem Soforthilfepaket die Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent gesenkt und einen Entlastungsbetrag für den Dezember 2022 beschlossen, um hohe Kosten in der Spitze abzufangen. „Auch die zu Beginn des Jahres 2023 beschlossenen Gesetze zur den Energiepreisbremsen werden für den Abrechnungszeitraum 2023 Wirkung zeigen, so dass wir die Vorauszahlung im Mai 2023 fast bestandsdeckend senken und so unsere Mieter*innen entlasten konnten“, teilt Andy Zunkel, Teamleiter Bestandsmanagement, mit.

Aber auch das Bewusstsein im sparsamen Umgang unserer Mieter*innen mit Ihren Verbräuchen zeigen Ihre Auswir- kungen und sorgen für eine leichte Ent- spannung bei den Betriebskosten. „Dies führt im Rahmen der Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum 2022 in sehr vielen Fällen zu Guthaben“ erklärt er weiter. Dennoch kann es notwendig werden, die künftigen Vorauszahlungen auf die Betriebskosten anzuheben, auch wenn größere Guthaben ausgezahlt werden. Als Ursache nennt er die Kostensteigerungen bei den Versorgern und Dienstleistern: „Daher möchten wir dafür sensibilisieren, dass es auch bei Guthaben zu einer Erhöhung der Vorauszahlung der Betriebs- kosten kommen kann, um die zukünftigen Kosten zu decken.“

Schutz vor hohen Nachzahlungen

Wie sieht es bei den Wärmekosten aus? Durch die bereits erfolgten Anpas- sungen der Heizkostenvorauszahlungen im November 2022 und Mai 2023 waren die aktuellen Vorauszahlungen bereits zum größten Teil auf einem kostende- ckenden Niveau, so dass hier keine allzu hohen Anhebungen zu erwarten sind. Wichtig ist auch ein weiterhin spar- samer Verbrauch von Wärme und Warm- wasser. Hinweise zum richtigen Heizen erhalten Sie u.a. auf unserer Webseite unter Mieterservice / Download-Center. Andy Zunkel betont weiterhin: „Wir versichern, dass wir bemüht sind, die Mehrbelastung auf das erforderliche Minimum zu reduzieren, um so unsere Mieter*innen vor hohen Nachzahlungen zu schützen.“ Aber er gibt ebenfalls zu Bedenken: „Die Entlastungsgesetze haben Stand heute eine Laufzeit bis Ende des Jahres. Eine Verlängerung bis Ostern 2024 steht zwar im Raum, ist aber derzeit nicht beschlossen. Auch die weitere Entwicklung der Energiepreise ist nur schwer abschätzbar und von uns als WOBAU nicht zu beeinflussen.“

Sie haben Fragen?

Die WOBAU lässt Sie mit Ihren Sorgen und Fragen nicht allein! Wohin können Sie sich als Mieterin oder Mieter wenden? Erste Anlaufstelle für alle Fragen rund um Nebenkosten und Energiepreise sind das Team Bestandsmanagement und die Geschäftsstellen in Nord (Moritzstraße), Süd (Flechtinger Straße) und Mitte (Universitätsplatz), s. Kontaktkasten auf Seite 19. Dort erhalten Sie auf Wunsch auch Kontakt zu unserem WOBAU-Sozialteam. Das Sozialteam berät Sie gern umfassend und vermittelt auch Unterstützung von weiteren Beratungsstellen und Hilfseinrichtungen. So können Sie auch in Erfahrung bringen, auf welche staatlichen Leistungen Sie gegebenfalls Anspruch haben und wie Sie diese beantragen können.